Rezepte, Berichte und Verordnungen

Praxis-Schneider-Koeln-spieltherapie

Bitte rufen Sie uns einen Tag vorher an (freitags sind wir nicht da), wenn Sie ein neues Rezept oder eine Logopädie-oder Ergotherapie-verordnung benötigen, damit wir diese rechtzeitig ausdrucken können, bevor Sie zu uns in die Praxis kommen. Im laufenden Betrieb können wir in der Regel nicht kurzfristig Rezepte oder Verordnungen ausdrucken. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis!

Rezepte für Medikamente und Heilmittelverordnungen (Ergotherapie, Logopädie)

Um Rezepte oder Verordnungen ausstellen zu können, müssen wir Ihr Kind und eine sorgeberechtigte Person (solange noch nicht volljährig) mind. einmal in dem jeweiligen Quartal sehen. Bei Medikamenten ist die Kontrolle von Blutdruck/Puls verpflichtend vorgeschrieben! Wenn Sie nicht zum Termin erscheinen, haften Sie für Gesundheitsprobleme, die durch die Kontrolluntersuchung vermieden hätten werden können.

Aus organisatorischen Gründen sind diese Termine leider nur zu bestimmten Zeit-Slots möglich, weil wir sonst die anderen Pat. nicht behandeln können. Daher ist es für eine Behandlung bei uns Voraussetzung, dass Sie (ein Elternteil reicht) und Ihr Kind 4mal im Jahr (also einmal/Quartal) diese Termine bei uns wahrnehmen. Leider können wir aufgrund der Praxisabläufe keinerlei Ausnahmen machen. Wir können Ihnen den Termin für Ihre*n Arbeitgeber*in bestätigen.

Bei Bedarf vereinbaren Sie bitte rechtzeitig – d.h. 1-2 Monate vorher – einen Termin für Ihr Kind.  Eine kurzfristige Terminvergabe (wenn nicht krankheitsbedingt ein Termin verpasst wurde) ist mangels Kapazitäten leider kaum zu leisten.

Bitte bei Btm-Rezepten beachten: Diese können nur innerhalb einer Woche ab Ausstellungsdatum in der Apotheke eingelöst werden. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir diese Rezepte nicht verschicken und nur an volljährige Personen abgeben.

In der Regel ist bei Heilmittelverordnungen (bis auf wenige Ausnahmefälle) nach einer bestimmten Anzahl von Verordnungen eine 6-monatige Behandlungspause erforderlich. Nach der Pause kann, falls notwendig, ein erneuter Behandlungszyklus begonnen werden.

Kopien von Testergebnissen

Kopien von Testergebnissen fertigen wir bei Bedarf kostenfrei für Sie an, wenn Sie uns einen Tag vorher anrufen. Melden Sie dies bitte mind. 1 Tag vorher an (freitags sind wir nicht da). Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund Zeitmangels während des laufenden Praxisbetriebes keine Kopien kurzfristig für Sie angefertigt werden können.

Berichte

Berichte an überweisende oder weiterbehandelnde Ärzte, Psychotherapeuten und Kliniken sowie Krankmeldungen und Terminbescheinigungen sind in der Behandlung inbegriffen. Berichte und gutachterliche Stellungnahmen an das Jugendamt sind leider nach § 3 Bundesmantelvertrag der Kassenärztlichen Vereinigung ausdrücklich KEINE Krankenkassenleistung.

Auch für andere Berichte müssen wir daher leider eine Schreibgebühr je nach Arbeitsaufwand von 25 bis 120 Euro berechnen.  Aus Kapazitätsgründen können wir Berichte frühestens zwei Wochen und je nach Auftragslage erst bis zu 8 Wochen nachdem sie bei uns in Auftrag gegeben wurden, fertigstellen. Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Berichte zulasten unserer Zeit für Patienten nund Therapien gehen und geben Sie daher bitte nur wirklich unvermeidbare Schriftstücke bei uns in Auftrag.

Berichte für Lese- und Rechtschreibstörung, Rechenstörung, Schulbegleiter oder nach § 35a KJHG fertigen wir nach Kostenzusage vom Jugendamt oder von Ihnen an. Ein Vordruck für die Kostenzusage ist bei uns erhältlich.

Übermittlung von Testergebnissen an weiterbehandelnde Ärzte

Wenn Sie bei dem weiterbehandelndem Arzt eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, kann dieser bei uns die Befunde direkt anfordern. Sollten Sie in diesem Quartal die Krankenversichertenkarte nicht bei uns eingelesen haben, bitten wir aus abrechnungstechnischen Gründen um eine Überweisung zur Befundanforderung von dem anfordernden Arzt.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

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